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einmal im Monat
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Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes sind individuell sehr unterschiedlich, da sie einerseits von der vorliegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung und andererseits von der gewählten Behandlungsmethode abhängig sind.
Je nach Schwere der Fehlstellungen und Indikation prüfen die Krankenkassen, ob eine Kostenübernahme für Teile oder die gesamte Therapie erfolgen kann. Der Umfang der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach einer Einordnung in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). Hierbei handelt es sich um ein 5-Stufen-System.
Bei einer Zuordnung in die Fehlstellungen der Grade 1 und 2 besteht durchaus medizinischer Behandlungsbedarf, speziell um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren. Die Kosten werden jedoch erst ab einer Eingruppierung in die Stufen 3, 4 und 5 übernommen.
Bei einer Eingruppierung in die Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80% der Behandlungskosten. Einen Kostenanteil von 20% tragen die Eltern zunächst selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.
Leider werden nicht alle kieferorthopädischen Therapieoptionen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Krankenkassen übernehmen die Kostenerstattung lediglich für eine Grundversorgung. Insbesondere moderne, sanfte Materialien und hochwertige Therapiemöglichkeiten müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem kieferorthopädischem Tarif kann für die Kostenübernahme bei einer Eingruppierung in die Stufen 1 und 2 sowie die persönlich gewünschten kieferorthopädischen Optionen abgeschlossen werden.
Eine private Zusatzversicherung muss jedoch vor (!) dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden.
Basierend auf dem Versicherungsvertrag übernehmen Privatversicherungen die Kosten für die kieferorthopädische Therapie nach dem individuell vereinbarten Tarif. Wir empfehlen eine Abklärung des von uns erstellten Heil- und Kostenplanes mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn.
Gerne beraten wir Sie, basierend auf unserem ersten Beratungsgespräch und der diagnostischen Ausgangslage, transparent zu den anfallenden Kosten und stellen selbstverständlich alle nötigen Unterlagen für Ihre Krankenkasse zusammen.